Sylvia Manteufel im Interview

Healthcare Change-Pioniere – Sylvia Manteufel spricht im Interview mit Janine Müller-Dodt über die digitale Transformation im Gesundheitswesen.

©Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht

Im Interview mit mir spricht Sylvia Manteufel über die Digitalisierung des Gesundheitswesens, die Bedeutung telemedizinischer Verfahren und die Rolle der Frauen für die digitale Zukunft des Gesundheitswesens.

Die Rechtsanwältin Sylvia Manteufel ist Inhaberin der Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht in Leipzig. Auf Basis ihrer umfangreichen Berufserfahrungen, unter anderem in renommierten Kanzleien, und ihrer Spezialisierung auf das Medizinrecht seit dem Jahr 2007, berät sie Leistungserbringer und Innovationsträger im Gesundheitswesen konsequent und fokussiert: Sie sorgt für Sicherheit, schafft Vertrauen und begleitet ihre Mandanten in die Zukunft der Medizin. Mit ihrer besonderen Weitsicht behält Sylvia Manteufel die strategischen Interessen ihrer Mandanten jederzeit im Blick – straight, authentisch und punktgenau.

Frau Manteufel, wie stellen Sie sich das Gesundheitswesen und die Zusammenarbeit der Akteure in der Zukunft vor und welche Rolle spielen aus Ihrer Sicht Frauen in der digitalen Zukunft des Gesundheitswesens?

Sylvia Manteufel: Für das Gesundheitswesen der Zukunft wünsche ich mir neben einer beständigen Offenheit gegenüber neuen Technologien, dass alle daran beteiligten Akteure Hand in Hand zusammenarbeiten. Als Anwältin werde ich mit Spannung verfolgen, welche Impulse in der Medizin für standardisierte Abläufe gesetzt werden. Treiber sind unter anderem die zunehmenden sektorenübergreifenden Versorgungsmodelle – auch über den nationalen Rechtsrahmen hinaus – und die wachsende Rolle des Einsatzes von künstlicher Intelligenz.

Bezüglich der Frage, welche Rolle Frauen in der digitalen Zukunft des Gesundheitswesens spielen, denke ich gerade an einen auf Social Media veröffentlichten Beitrag: Eine Expertin des Gesundheitswesens verweigerte die Teilnahme an einem Gesundheitskongress aufgrund der Tatsache, dass die überwiegende Zahl der Referenten männlich war – eine Haltung, die ich nur begrüßen kann.

Aus meiner Sicht ist es völlig zutreffend, dass die Ursache hierfür in den Gremienstrukturen gesehen wird, die an ihrer Spitze größtenteils männlich besetzt sind, obwohl medizinische Berufe und insbesondere der Arztberuf zur Hälfte von Frauen ausgeübt werden. Netzwerke und Vereine wie SheHealth oder women&healthcare zeigen an dieser Stelle ganz klar, dass genügend Expertinnen vorhanden sind, die Entwicklung unserer gegenwärtigen Medizin, der Gesundheitswirtschaft und auch der digitalen Zukunft unseres Gesundheitswesens konstruktiv voranzubringen.

Ich sehe mich als Inhaberin der Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht als ein Teil dieses gesellschaftlichen Wertewandels. In der Praxis werde ich mitunter noch danach gefragt, inwieweit ich mich mit dem Technikthema im Bereich telemedizinischer Beratungsanfragen auseinandersetze. Ganz einfach! Das klassische Medizinrecht verlangt zwei Kompetenzen:
Erstens ein Interesse an medizinischen Sachverhalten, zweitens ein Interesse an der Rechtswissenschaft und Sprache. Die Beratung im Bereich Telemedizin verlangt – vor dem Hintergrund, dass medizinische Verfahren beziehungsweise Innovationen IT-gestützt sind – als dritte Kompetenz ein tiefgreifendes Verständnis für den im Einzelfall zugrundeliegenden IT-Sachverhalt. Denn nur auf Basis einer umfassenden Analyse und Auseinandersetzung mit dem jeweiligen IT-Sachverhalt ist es aus meiner Sicht möglich, telemedizinische Projekte von Anfang an als starke Partnerin im Sinne der Mandantschaft zu begleiten.

 

„Für das Gesundheitswesen der Zukunft wünsche ich mir neben einer beständigen Offenheit gegenüber neuen Technologien, dass alle daran beteiligten Akteure Hand in Hand zusammenarbeiten.“

 

Welche besondere Herausforderung sehen Sie im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens, die sowohl für Kliniken als auch für Leistungserbringer im ambulanten Bereich jetzt besonders wichtig ist?

Das Thema Reform der Krankenhauslandschaft im Sinne eines strukturellen Wandels ist längst in aller Munde. Schon im Jahr 2020 warnte der Bundesrechnungshof vor einer Insolvenzwelle deutscher Kliniken; für ein Zehntel bestand erhöhte Insolvenzgefahr. Neben lauter werdenden Stimmen in Richtung einer Modifizierung des DRG-Systems wurden gesundheitspolitisch Standortzusammenführungen, im Einzelfall auch Standortschließungen oder der Erhalt, die Stärkung und die sektorenübergreifende Weiterentwicklung von Standorten in Regionen mit Versorgungsdefiziten diskutiert. „Es muss Maximalversorger geben mit klar definierten Aufgaben, auch für den Fall einer Pandemie, und drumherum in der Fläche ein aufeinander abgestimmtes Angebot. Es kann nicht mehr jedes Krankenhaus alles machen“, so der ehemalige Gesundheitsminister Spahn.

In einem kürzlich gemeinsam mit der telmedicon GmbH veröffentlichten Beitrag zum Thema „Telemonitoring in der Regelversorgung: Praktische und rechtliche Herausforderungen einer neuen Form arbeitsteiliger Medizin“ wird der Gedanke der inter- oder intrasektoralen Zusammenarbeit im Rahmen eines neuen telekardiologischen Behandlungsangebotes angesprochen. Am Beispiel des Telemonitorings zur Versorgung von Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz sehe ich die sektorenübergreifende Versorgung als eine besondere Herausforderung im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens, die in der Praxis sowohl für Kliniken als auch für ambulante Leistungserbringer tatsächliche und rechtliche Hürden bereithält.

Regionale sektorenübergreifende Netzwerke zur optimalen Versorgung von Patienten geben diesbezüglich eine eindeutige „Marschrichtung“ vor: Starre Einrichtungs- und Sektorengrenzen sind mittels des Einsatzes telemedizinischer Verfahren zu überwinden. Das ermöglicht eine qualitativ hochwertige medizinische Behandlung der Patienten, ohne dass dabei örtliche, zeitliche oder sektorale Aspekte eine Bedeutung haben. Es gilt: „Move the information, not the patient“.

 

„Regionale sektorenübergreifende Netzwerke zur optimalen Versorgung von Patienten geben diesbezüglich eine eindeutige „Marschrichtung“ vor: Starre Einrichtungs- und Sektorengrenzen sind mittels des Einsatzes telemedizinischer Verfahren zu überwinden.“

 

Healthcare Change-Pioniere - Die Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht unterstützt bei der digitalen Transformation im Gesundheitswesen

Die digitale Transformation im Gesundheitswesen ist unabdingbar. Sylvia Manteufel von der Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht steht zur Seite, wenn sich der Wind dreht, und unterstützt Leistungserbringer bei der Umsetzung der digitalen Transformation. (Bild: ©Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht)

 

Welche telemedizinischen Projekte, die Sie begleiten, bereiten Ihnen besondere Freude und warum?

Ich habe „ein Herz“ für sämtliche Innovationsträger und deren Wegbereiter im Gesundheitswesen. Für den Erfolg eines telemedizinischen Geschäftsmodells eines Start-ups sind aus meiner Sicht zwei Dinge von wesentlicher Bedeutung: Erstens nicht ohne Businessplan für ein strukturiertes Vorgehen von Anfang an und zweitens umfassende Kenntnisse des Gesundheitsmarktes, eines sich aktuell wandelnden Marktes mit vielen Unbekannten, aber auch eines Marktes, der sehr strengen Regularien unterliegt. Hier ist es mir eine besondere Freude, wenn ich als Anwältin bereits frühzeitig in Telemedizinprojekte einbezogen werde und die Ergebnisse meiner Beratung in die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells einfließen. Dann habe ich jedes Mal das unmittelbare Gefühl, ein Teil des digitalen Fortschritts der Medizin und der Zukunft unseres Gesundheitswesens zu sein.

 

Telemedizinische Leistungen verändern den medizinischen Versorgungsalltag. Welches sind die Aspekte, die die beteiligten Akteure in Deutschland noch stärker angehen müssen, um gemeinsam ein zukunftsfähiges, digital gestütztes und menschzentriertes Gesundheitssystem aufbauen zu können? Wie unterstützen Sie Ihre Mandanten auf diesem Weg?

Ein zukunftsfähiges, digital gestütztes und menschzentriertes Gesundheitssystem bedeutet für mich einerseits zukunftsweisende Versorgungsformen, neue Therapiemöglichkeiten für eine optimierte Patientenversorgung, andererseits aber auch eine veränderte Arzt-Patienten-Beziehung. Längst informieren sich Patienten im Internet zu Fragen ihrer Gesundheit und nutzen medizinische Apps zur Erfassung und Auswertung ihrer Gesundheitsdaten. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in erster Linie kein Technik- oder Datenschutzthema, sondern vielmehr ein soziales Anliegen aller daran beteiligten Akteure, bei dem stets die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten im Mittelpunkt stehen sollten.

Um Innovationsoffenheit und Innovationsverantwortung für telemedizinische Verfahren in der Versorgung etablieren zu können, gewinnt die umfassende Aufklärungsarbeit auf Ärzte- und Patientenseite zentrale Bedeutung. Ziel sollte die beiderseitige Förderung von Digitalkompetenz sein. Nur wenn es dauerhaft gelingt, dass sich Ärzte und Patienten auf dem Weg in eine digitalisierte medizinische Versorgung inhaltlich „mitgenommen fühlen“, können Innovationsoffenheit und Innovationsverantwortung „gelebt“ werden und echten Fortschritt in der Medizin mit sich bringen.

Oberste Maxime meiner strategischen Rechtsberatung im Bereich telemedizinrechtlicher Beratungsbegehren ist es, meine Mandanten ganzheitlich und stets mit einem „Blick über den Tellerrand“ zu begleiten, ohne dabei die verfolgten strategisch-taktischen Interessen aus den Augen zu verlieren. Meine Beratung endet also nicht in der Mitteilung eines formaljuristisch gefundenen Ergebnisses, sondern ist immer darauf bedacht, den Mandanten inhaltlich abzuholen, um dann beispielsweise mit ihm gemeinsam Überlegungen zur Fortentwicklung oder auch Anpassung seines Geschäftsmodells anzustellen.

 

„Nur wenn es dauerhaft gelingt, dass sich Ärzte und Patienten auf dem Weg in eine digitalisierte medizinische Versorgung inhaltlich „mitgenommen fühlen“, können Innovationsoffenheit und Innovationsverantwortung „gelebt“ werden und echten Fortschritt in der Medizin mit sich bringen.“

 

Wie kritisch bewerten Sie den Aspekt, dass Leistungserbringer (tele-)medizinische Inhalte über Social Media veröffentlichen?

Als Rechtsanwältin habe ich mich vor kurzem an einer Umfrage über LinkedIn zu folgender Fragestellung beteiligt: „Welche Herausforderungen seht ihr, wenn (tele-)medizinische Inhalte über Social Media veröffentlicht werden?“. Das Umfrageergebnis sollte Aufschluss darüber geben, ob und inwiefern Ärzte ein Bewusstsein für die zu bedenkenden Gesichtspunkte dieser Frage haben. Am Ergebnis hat mich gefreut, dass in der Praxis tendenziell positive Anzeichen für ein Bewusstsein hinsichtlich einzelner Themen vorhanden sind.

Auf der anderen Seite erlebe ich beispielsweise auf LinkedIn, wie wenig es einigen Ärzten „rechtliche Bauchschmerzen“ bereitet, wenn medizinische Fälle für den kollegialen Austausch gepostet werden – dies zwar unter Verzicht auf eine vollständige namentliche Nennung des Patienten, dafür aber unter Bekanntgabe von Bildnachweisen und Angabe des Lebensalters, Vornamens sowie des ersten Buchstaben des Nachnamens. Mit Blick auf die ärztliche Schweigepflicht, die Einhaltung des Datenschutzes oder auch andere rechtliche Gesichtspunkte zeigt die Erfahrung, dass Ärzte in der Beziehung zu ihren Patienten allzu schnell in einen professionellen Konflikt geraten können. Das gilt es zu verhindern: Entweder durch Kenntnis der damit verbundenen rechtlichen Fallstricke oder durch die Zusammenarbeit mit jemandem, der sich damit auskennt.

 

Welche tatsächlichen Herausforderungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen sehen Sie, wenn Sie an den derzeitigen Krankenhausalltag denken?

Ein Tag bräuchte regelmäßig mehr als 24 Stunden, um als Klinikleitung das Tagesgeschäft des eigenen Krankenhauses hinreichend zu bewältigen – so lautet das Resümee eines ärztlichen Direktors, den ich kürzlich gesprochen habe. Die wesentlichen Ursachen:

  • Personalmangel bei gleichbleibenden oder pandemiebedingt sogar steigenden Patientenzahlen,
  • anhaltender Kosten- und Zeitdruck sowie
  • strukturell komplexer Zusammenarbeitsszenarien.

Darüber hinaus existieren noch Themen des Gesundheitsdatenschutzes, der ärztlichen Schweigepflicht oder auch arzthaftungsrechtliche Fragestellungen zur Behandlung eines Patienten, die inhaltlich allesamt mit der nötigen Konsequenz anzugehen sind, um nicht unnötige Haftungsrisiken einzugehen. Für einen Klinikleiter besteht die große Herausforderung darin, alles zur rechten Zeit am rechten Ort unter „einen Hut zu bekommen“. Die Digitalisierung des Krankenhaussektors bietet vielfältige IT-Lösungen und -Verfahren, die für eine zielgerichtete Entlastung im Klinikalltag sorgen können. Wenn ich danach gefragt werde – und das war in der Vergangenheit leider kein Einzelfall – ob es rechtlich okay sei, dass sich Klinikärzte untereinander konsiliarisch über WhatsApp austauschen, dann lese ich daraus zwei Dinge: Einerseits eine grundsätzliche Offenheit für den Einsatz von Telemedizin im Krankenhausalltag, andererseits bin ich überrascht, wie wenig rechtliches Bewusstsein für den Gebrauch eines derart unsicheren Kommunikationsweges vorhanden ist und welche Haftungsrisiken hier in Kauf genommen werden. Dabei gibt es inzwischen auf dem Gesundheitsmarkt genügend spezialisierte IT-Dienstleister, die praxistaugliche IT-Lösungen anbieten. Die schwierige Aufgabe als Klinikleitung besteht hier vor allem darin, die richtige Auswahlentscheidung für das eigene Haus zu treffen.

 

„Die Digitalisierung des Krankenhaussektors bietet vielfältige IT-Lösungen und -Verfahren, die für eine zielgerichtete Entlastung im Klinikalltag sorgen können.“

 

Welches sind die Erfolgsfaktoren für die erfolgreiche Umsetzung der digitalen Transformation im Krankenhausalltag und wie schaffen Sie es, Ihre Mandanten auf diesem Weg mitzunehmen?

Das Gelingen der digitalen Transformation im Krankenhausalltag ist ein sukzessiver Prozess, der wohlüberlegt anzugehen ist. Zunächst sollte hier eine auf den Einzelfall, also auf das eigene Haus, abgestimmte Digitalstrategie erarbeitet werden. Im Zentrum solch einer Beratung steht die Frage, welches telemedizinische Verfahren unter strategischen, ökonomischen, praktischen wie auch rechtlichen Gesichtspunkten das Leistungsspektrum eines Krankenhauses sinnvoll und mit der nötigen Rechtssicherheit ergänzen wird. Gegebenenfalls besteht auch der Bedarf nach externem Fachwissen bei der Organisationsstruktur und der Gestaltung von Prozessen für ein Telemedizinprogramm. Nur eine maßgeschneiderte B2B-Beratung zur Telemedizin kann dafür sorgen, dass derartige Vorhaben nicht durch ziellose Aktivitäten und unklare Barrieren im „gefühlten täglichen Wahnsinn“ des Klinikalltags untergehen. Eine solche Beratung und eine nachhaltige Change-Management-Strategie sind aus meiner Sicht zentrale Punkte für das erfolgreiche Implementieren digitaler Verfahren im Krankenhaussektor.

Vielen Dank für das interessante Gespräch.

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